Teilnahmebedingungen Stamp-Manager Gewinnspiel


Fassung Februar 2018


1. Gegenstand

1.1. Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Stamp-Manager Gewinnspiel der Stamp-Manager GmbH, Schönlaterngasse 4/2, 1010 Wien,  FN 465918 z („Stamp-Manager“), als Veranstalterin.

1.2. Die Kontaktaufnahme mit der Veranstalterin erfolgt über Stamp-Manager GmbH, Schönlaterngasse 4/2, 1010 Wien, office@stamp-manager.com oder support@stamp-manager.com

1.3. Mit der Anmeldung am Gewinnspiel bestätigt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und diese ohne Einschränkungen zu akzeptieren.

1.4. Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form gelten auch in der weiblichen Form.


2. Teilnahmeberechtigung

2.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos, freiwillig und mit keiner Kaufverpflichtung verbunden.

2.2. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche als Beta-Tester der Stamp-Manager App registriert sind, mit Hauptwohnsitz in Österreich.

2.3. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Gewinnspiel sind Personen unter 18 Jahren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stamp-Manager und deren Angehörige.


3. Anmeldung und Teilnahme

3.1. Die Teilnehmer können sich ausschließlich über die Stamp-Manager BetaRegistry Page www.stampmanager.com/beta am Gewinnspiel durch das Aktivieren bzw. Setzen des Häckens im Feld „Ja, ich nehme am Gewinnspiel teil“ am Registierungsformular für die BETA-Phase (das „Formular“) anmelden.

3.2. Anmeldeschluss für die Teilnahme an der Verlosung ist der 23. April 2018 (einschließlich). Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich.

3.3. Pro Person besteht nur eine Teilnahmemöglichkeit.

3.4. Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z.B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen und bleibt bei der Ermittlung der Gewinner unberücksichtigt.


4. Gewinne und Abwicklung des Gewinnspiels

4.1. Zu gewinnen sind philatelistische Produkte.

4.2. Die Gewinner werden zufällig unter Ausschluss der Öffentlichkeit ermittelt.

4.3. Die Gewinnauslosung erfolgt im Mai 2018. Die Verständigung der Gewinner erfolgt via E-Mail durch Stamp-Manager.

4.4. Die Gewinne werden über den Postweg oder über einen Zustelldienst an die nach Gewinnverständigung  bekannt gegebenen Zustelladresse an die Gewinner versandt.

4.5. Die Gewinne sind nicht übertragbar. Eine Barablöse der Gewinne sowie jegliche Arten des Umtausches sind nicht möglich. Stamp-Manager behält sich vor, die als Gewinn zur Verfügung gestellten Preise jederzeit auch ohne Angaben von Gründen durch gleich- oder höherwertige Preise zu tauschen, auch Farbänderungen bleiben vorbehalten.

4.6. Sollten die angegeben E-Mail-Adressen fehlerhaft oder ungültig sein, ist Stamp-Manager nicht verpflichtet richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer.

4.7. Stamp-Manager behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Grund zu beenden und von einer Gewinnermittlung Abstand zu nehmen.

4.8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


5. Datenschutzbestimmung

5.1. Die Stamp-Manager GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen gemäß der Datenschutzerklärung.


6. Haftung

6.1. Soweit gesetzlich zulässig, schließt Stamp-Manager GmbH jegliche Gewährleistung und Haftung für Ansprüche im Zusammenhang mit der Verlosung und den ausgespielten Gewinnen gegenüber dem Teilnehmer und den Gewinnern aus.

6.2. Weiter übernimmt Stamp-Manager GmbH keine Haftung für die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels, und für etwaige technische Schwierigkeiten, die das Endresultat des Gewinnspiels oder die Teilnahme am Gewinnspiel beeinflussen.

6.3. Stamp-Manager haftet nur für durch sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte direkte Schäden. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um Personenschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.


7. Anzuwendendes Recht und Gerichtstand

7.1. Auf diesen Vertrag findet, unter Ausschluss von Kollisionsnormen, ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

7.2. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Der Veranstalter ist auch berechtigt, den Teilnehmer an einem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.